Neue Förderbedingungen für kirchliche Museen und Sammlungen
Dass es gerade noch geglückt ist, den Verkauf des romanischen Marienthaler Psalters aus Klosterbesitz in die Schweiz zu verhindern, hat dazu geführt, die Förderrichtlinien der EvSK anzupassen. Kirchliche Museen und Sammlungen werden zukünftig nur noch gefördert, wenn die Bestände als nationales Kulturgut eingetragen sind.
Die neuen Förderrichtlinien finden Sie hier.
Damit soll gewährleistet sein, dass die Exponate höchstmöglichen staatlichen Schutz erfahren, ein unkontrollierter Verkauf durch spätere Generationen nicht möglich ist und unsere Restaurierungs- und Forschungsförderung nur Objekten zu zugutekommt, die auf Dauer für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Einige Projekte in Rom, Aachen und Bamberg sind hier bereits am Start. Im Jahresbericht 20221/2023 beschäftigen wir uns mit „Kirchlichem Kulturgut in Gefahr!“
Abbildungen:
‚St. Marienthaler Psalter‘
Franken, um 1220–1230
Handschrift auf Pergament, 190 Folio, 21,5 x 15 cm, 7 ganzseitige Miniaturen, Holzdeckeleinband mit Lederbezug und Stempelprägung aus der Zeit um 1520/30
Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden, St. Marienthal F 5/31
Provenienz: Zisterzienserkloster Altzelle; seit ca. 1540 Zisterzienserinnenkloster St. Marienthal
Abb. 1: fol. 8r, Jesu Taufe im Jordan mit der zeittypischen Darstellung eines Wasserbergs
Abb. 2: fol. 6r, Kalender-Seite zum Monat November, auf dem Rand unten Nachtrag aus der Zeit um 1300 mit Nennung des Burggrafen von Meißen
Abb. 3: fol. 10r, Moses vor dem brennenden Dornbusch
© SLUB Dresden