„Die Verurteilung Konradins von Schwaben" der Brüder Franz und Johannes Riepenhausen, 1813

Kunstsammlung der Georg-August-Universität Göttingen

Aus Privatbesitz konnte im Frühjahr 2020 dank der großzügigen Unterstützung eines Göttinger Bürgers für die Kunstsammlung der Georg-August-Universität Göttingen das bis dahin verloren geglaubte Ölbild Die Verurteilung Konradins von Schwaben der Göttinger Künstlerbrüder Franz und Johannes Riepenhausen erworben werden. Trotz der jahrzehntelangen Unkenntnis über den Verbleib war es aufgrund von historischen Reisebeschreibungen eine sehr bekannte Arbeit der Brüder Riepenhausen, konnten es doch zahlreiche Rom-Besucher im römischen Atelier der Künstler sehen. Dort präsentierten die beiden dieses Werk als besonders gelungenes Beispiel ihrer Kunst, obwohl es durch einen Unfall beschädigt und damit zunächst unverkäuflich war. Neben den historischen Schadstellen weist das Gemälde heute weitere fundamentale Schäden auf.
Mit dem Gemälde Die Verurteilung Konradins von Schwaben griffen Franz und Johannes Riepenhausen, die Söhne des Göttinger Universitätskupferstechers Ernst Ludwig Riepenhausen, ein Bildthema auf, das ihr ehemaliger Zeichenlehrer Johann Heinrich Wilhelm Tischbein, der sogenannte Goethe-Tischbein also, 30 Jahre zuvor in die Kunstgeschichte eingeführt hatte: Ebenfalls in Rom begann Tischbein 1783 sein Gemälde Konradin von Schwaben und Friedrich I. von Baden vernehmen beim Schachspiel ihr Todesurteil (Schloss Friedenstein in Gotha) anzufertigen, das in der Folge große Berühmtheit erlangte. Denn mit diesem Gemälde hatte Tischbein vorgeführt, dass ein Maler nicht nur antike Stoffe aus der römischen Geschichte im hohen Stil gestalten konnte, sondern auch solche der patriotischen Geschichte des Mittelalters. Dem Schicksal des letzten Staufers, der gemeinsam mit seinem Gefährten und Vetter Friedrich von Baden in Neapel im Kerker zum Tode verurteilt und anschließend hingerichtet wurde, wandten sich folglich im Laufe des 19. Jahrhunderts verstärkt deutschrömische Künstler zu. Das nachweislich älteste Beispiel davon ist wiederum das vorliegende Ölbild.
Mit diesem Werk versuchten sich die seit 1805 in Rom tätigen Künstlerbrüder als Historienmaler zu empfehlen, waren sie bis dahin in Deutschland doch primär durch ihre graphischen Arbeiten zum Gemählde des Polygnotos in der Lesche zu Delphi (1805) oder zum Leben und Tod der heiligen Genoveva (1806) bekannt. Dass die Brüder Riepenhausen mit ihrem Konradin diese Absicht verfolgten, belegt ihr Brief, den sie am 18. Juli 1814 an Johann Wolfgang von Goethe schrieben (Goethe- und Schiller-Archiv Weimar, Signatur: 28/64 Bl. 381f).
Tatsächlich konnten die Brüder Riepenhausen dieses Werk in ihrem Atelier zahlreichen Rom-Reisenden als Beispiel ihrer Kunst präsentieren – wenn auch unfreiwillig: Durch einen Unfall war es schwer beschädigt und damit für sie unverkäuflich. Vor allem dank der Beschreibung von Friedrich Heinrich von der Hagen fand diese Arbeit der Brüder Riepenhausen Eingang in die Kunstgeschichtsschreibung und galt interessanterweise als ein wesentliches Referenzwerk trotz der Unkenntnis über die genaue Gestalt, fehlten doch sowohl jegliche Form der Reproduktion als auch jeglicher Hinweis auf den Verbleib. Umso schöner ist es, dass dieses Ölbild wiederauftauchte, als es der Kunstsammlung der Georg-August-Universität Göttingen zum Kauf angeboten wurde.

© Georg-August-Universität Göttingen

Abbildungen:
1 Dipl. Restauratorin Viola Bothmann (links) und Univ.-Prof. Dr. Michael Thimann, Georg-August-Universität Göttingen, (rechts) bei der Präsentation des Gemäldes Die Verurteilung Konradins von Schwaben
2 Franz Riepenhausen (1786 – 1831) & Johannes Riepenhausen (1787 – 1860), Die Verurteilung Konradins von Schwaben, 1813, Öl auf Leinwand, 92,5 x 112 cm, Originalrahmen des 19. Jahrhunderts, signiert und datiert unten rechts: F. & J. Riepenhausen Romae 1813.
3 Detailansicht mit Riss im Bildträger
4 Detailansicht mit Fehlstellen

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