} Antragstellung
Für die Förderungen gelten die aktuellen Förderrichtlinien der Ernst von Siemens Kunststiftung.
Bitte suchen Sie grundsätzlich vor der Antragstellung das Gespräch mit:
Dr. Martin Hoernes, Tel. 0172/7409823, 0162/7392412
Anträge bitte digital als ein PDF per Email an:
Ankauf
Bei der Förderung eines Ankaufs erwirbt die Ernst von Siemens Kunststiftung grundsätzlich Eigentum bzw. Teileigentum des geförderten Kunstwerks.
Näheres regeln die Förderrichtlinien und der Mustervertrag. Den ausgefertigten (Leih- und) Verwaltungsvertrag geht Ihnen von unserer Seite zu.
Anträge auf Ankaufsförderung enthalten:
- ein Anschreiben
- eine Darstellung des zu erwerbenden Kunstwerks einschließlich detaillierter Objektangaben (Inv-Nr., Datierung, Maße, Technik, Material, Provenienz) und der Gründe, die für den Erwerb sprechen
- die Angabe des Kaufpreises (eine Kopie der Rechnung) und des Finanzierungsplans, einschließlich der Eigenmittel/-leistung und weiterer Sponsoren- und Fördermittel
- eine lückenlose Darstellung der Provenienz
- eine Stellungnahme des Museumsrestaurators zum Zustand des Kunstwerks
- die Versicherung des Antragstellers, dass alle Möglichkeiten der Preisverhandlung ausgeschöpft sind
- mindestens zwei Gutachten von unabhängigen und möglichst im aktiven Dienst stehenden Fachleuten, die sich zum Rang des Kunstwerks, zu seiner Bedeutung für die ankaufende Sammlung und zur Angemessenheit des Preises äußern
- eine Abbildung des Kunstwerks, auch digital (300 dpi auf Din A4)
Förderrichtlinien/Mustervertrag
Die Förderrichtlinien, die Satzung und den Mustervertrag für einen Ankauf oder eine Vorfinanzierung finden Sie im Downloadbereich.
} aktuell
Eine Verlagsbeilage in der FAZ zum 40. Geburtstag!
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